Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist seit dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Hattingen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke des Amtsgerichts Essen-Borbeck, Essen-Steele und Hattingen eingerichtet worden.

Damit ist das Amtsgericht Hattingen seit dem 01.10.2021 zentral für die zuvor genannten Amtsgerichtsbezirke in allen eiligen und unaufschiebbaren Angelegenheiten außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.

Bedenken Sie dies bitte auch beim Einwurf in den Nachtbriefkasten, dem Faxversand oder dem Versand per elektronischen Rechtsverkehr.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Hattingen:

montags bis donnerstags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr, 

freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr, 

samstags, sonntags, an Feiertagen, und an sonstigen, dienstfreien Tagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.