Für sämtliche Anträge auf den Geschäftsstellen oder vor dem Rechtspfleger (u. a. Beratungshilfeantrag, Kirchenaustritt, Anregung einer Betreuung, Erbausschlagungen oder Erbscheinsanträge) bitten wir Sie grds. einen Termin mit uns zu vereinbaren.

In Angelegenheiten der Kirchenaustritte können Sie auch die Online-Terminsbuchung nutzen. Im Übrigen wird um telefonische Terminsvereinbarung gebeten.

Zur Vermeidung von hohem Publikumsaufkommen und entsprechenden Wartezeiten, kann daher unangekündigten Besuchern – die keine Ladung oder keine Terminsbuchung vorweisen können - grds. kein Einlass zum Gerichtsgebäude gewährt werden.

Selbstverständlich gilt dies nicht für unaufschiebbare Eilanträge im Rahmen des Gewaltschutzes oder auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung. Diese können weiterhin in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr ohne Termin gestellt werden. 

Zudem ist der Öffentlichkeitsgrundsatz für Zuschauer in öffentlichen Verhandlungen ebenfalls nicht aufgehoben.
Für Termine und weitere Nachfragen können Sie uns unter folgender Rufnummer erreichen:
0201 – 86 80 0.