Schiedspersonen für Essen-Borbeck
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Stadtbezirk IV Bochold, Bergeborbeck, Dellwig, Frintrop - Bedingrade - Nord, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bedingrade Süd und Schönebeck | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Stadtbezirk V Vogelheim |
Stadt Essen-Borbeck
Porscheplatz 1, 45127 Essen
Tel.-Nr.: 0201 88-0 , Telefax: 0201 88-88160
E-Mail: info@essen.de
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Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung