Schiedspersonen für Essen-Borbeck

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Stadtbezirk IV
Bochold, Bergeborbeck, Dellwig, Frintrop - Bedingrade - Nord, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bedingrade Süd und Schönebeck
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Stadtbezirk V
Vogelheim
Weitere anerkannte Gütestellen für Essen-Borbeck
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Porscheplatz 1, 45127 Essen
Tel.-Nr.: 0201 88-0 , Telefax: 0201 88-88160
E-Mail: info@essen.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung