Aktuelle Regelungen zum Zutritt zum Gerichtsgebäude ab dem 01.07.2021:

 

Alle Bürgerinnen und Bürger im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck können wieder für alle Rechtshandlungen Termine vereinbaren (u. a. für Kirchenaustrittssachen, Erbausschlagungen, Anregungen von Betreuungen und Beratungshilfeanträge).

 

Zur Vermeidung von hohem Publikumsaufkommen und entsprechenden langen Wartezeiten, muss allerdings weiterhin für sämtliche Angelegenheiten vorab ein Termin vereinbart werden. Unangekündigten Besuchern – die keine Ladung zu einem Gerichtstermin vorweisen können – kann daher kein Einlass zum Gerichtsgebäude gewährt werden.

Selbstverständlich gilt dies nicht für Eilanträge im Rahmen des Gewaltschutzes oder auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung.

Zudem ist der Öffentlichkeitsgrundsatz für laufende Verhandlungen ebenfalls nicht aufgehoben.

Für Termine und weitere Nachfragen können Sie uns unter folgender Rufnummer erreichen:

02 01 – 86 80 0

Bitte beachten sie zudem, dass für die öffentlich zugänglichen Bereiche des Amtsgerichts weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. 

Verhaltensregelungen in den Sitzungssälen bleiben hiervon unberührt; insoweit gelten allein die Anordnungen der die Verhandlung leitenden Richterinnen und Richter.