Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat weist mit Schreiben vom 23. Juli 2025 auf neuartige Betrugsversuche mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen hin.
Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.
Die DGUV, BGN und der EOS DID haben inzwischen jeweils entsprechende Warnhinweise auf ihren Homepages veröffentlicht (vgl. https://www.eos-serviceportal.de/; https://dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/warnung-vorbetrugsversuchen/index.jsp und https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen).
Die Betrugsversuche, bei denen ein Gerichtsvollzieher eines hiesigen Amtsgerichtes als Vollstreckungsorgan genannt wurde, erfolgen im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Dabei wurden bundesweit Zahlungsaufforderungen nebst einer Rechnung mit einer nicht-deutschen IBAN versendet. Die Rechnungen enthalten keine einheitliche Bankverbindung, vielmehr werden verschiedene italienische und spanische Bankverbindungen genutzt.
Den Mahnschreiben ist ein gefälschtes Schreiben des Obergerichtsvollziehers Ludger Roth aus Frankfurt a.M. (tatsächlich Königstein im Taunus) mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift des Gerichtsvollziehers beigefügt.
