Als Amtsrichter wurden die Richter Lessing und Cosack durch den Präsidenten des Landgerichts Essen in ihr Amt eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt umfasste der Gerichtsbezirk immerhin bereits 20.000 Gerichtseingesessene. Heute sind es ca. 90.000.
Gemäß Vertrag vom 1.4.1915 wurde Borbeck in die Stadt Essen eingemeindet. In diesem Eingemeindungsvertrag heißt es unter anderen, dass die Stadt Essen stets darauf bedacht sein wird, dass in Borbeck ein Amtsgericht besteht. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurden im Bereich des Amtsgerichts Borbeck ca. 72.000 Gerichtseingesessene gezählt. Bis 1911 wurden deshalb drei weitere Richterstellen ge-schaffen. In der Folgezeit zeigte sich, dass das Gericht räumlich zu klein wurde. Nach einem Luftangriff im Zweiten Weltkrieg brannte das Gericht am Abend des 13. März 1943 aus. Es gelang noch, die wichtigsten Akten zu retten.
Die Amtsgerichte Steele, Werden und Borbeck wurden dem Amtsgericht Essen unterstellt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, im Herbst 1945, übte das Amtsgericht Borbeck seine Tätigkeit im Landgericht Essen aus.
Da das Landgericht Essen auch beschädigt worden war, waren die räumlichen Verhältnisse als schlecht zu bezeichnen. Aus diesem Grunde setzten sich nicht nur die Borbecker Bürgerschaft, der Bürger- und Verkehrsverein, die damaligen Leiter des Landgerichts Essen und des Amtsgerichts Borbeck, sondern auch Ratsherren und die Presse für die Rückkehr des Amtsgerichts Borbeck nach Borbeck ein.
Das alte Gebäude konnte nicht mehr genutzt werden. Es wurde sodann für 700.000 DM ein neues Gebäude errichtet. Am 3. November 1953 wurden Amtsgerichtsdirektor Dr. Seelhorst die Schlüssel für das neue Gebäude überreicht. Nach 10 Jahren Abwesenheit wurde das Amtsgericht in Borbeck wieder eröffnet.
Nachdem das Amtsgericht nach dem Kriege schon diverse Zuständigkeiten an das Amtsgericht Essen verloren hatte, wurde im Jahre 1966 auch das Handelsregister bei dem Amtsgericht Essen konzentriert. Dieser Umstand führte zu Bürgerversammlungen und Protestschreiben in Borbeck, sowie in Steele und Werden, deren Amtsgerichte ebenfalls davon betroffen waren. Eine befürchtete mögliche Schließung unter Anderem des Amtsgerichts Borbeck konnte durch entsprechende Versicherungen des Justizministeriums zerstreut werden.
In den Jahren 1964 bis 1967 wurde das Amtsgericht Borbeck baulich erweitert. In dieser Form besteht es noch heute. Im Rahmen der Einführung des Familiengerichts am 01.07.1977 wurde die Richterzahl um zwei Richterstellen aufgestockt.
Die folgenden fast 30 Jahre verliefen bis auf die üblichen Wechsel an der Spitze des Gerichts , bei den Richtern, Rechtspflegern und den Justizbediensteten ruhig.
Dann aber, Anfang November 2006, entschied das Justizministerium, die Schließung der Vorortgerichte im Lande zugunsten von Justizzentren zu prüfen. Dies führte in Borbeck zu einem noch stärkeren Widerstand, als er auch schon 1966 geleistet worden war. Die Anstrengungen des Gerichts, insbesondere auch seines damaligen Direktors Wilmsmann, der Borbecker Bürgerschaft und seiner Vereine, der Stadt Essen und auch der Anwaltschaft, sowie Teilen der Politik, hatten zur Folge, dass letztlich die Pläne zur Schließung des Amtsgerichts Borbeck aufgegeben werden mussten.
Im Jahre 2007 wurde sodann eine umfassende Renovierung des Amtsgerichts Borbeck in Angriff genommen. Nach etwa einem Jahr waren die Arbeiten abgeschlossen. Das Amtsgericht Borbeck, bei dem zurzeit 43 Mitarbeiter beschäftigt sind, präsentiert sich jetzt als moderne Behörde, welche auch den heutigen Ausstattungs- und Sicherheitsstandards in vollem Umfang genügt.