Neue Eil- und Bereitschaftsdienstregelung
Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten ist das Amtsgericht Hattingen seit dem 01.10.2021 zentral für die Amtsgerichtsbezirke Essen-Borbeck, Essen-Steele und Hattingen in allen eiligen und unaufschiebbaren Angelegenheiten zuständig.
Vorherige Terminsvereinbarung
Grundsätzlich wird in sämtlichen Angelegenheiten um vorherige Terminsvereinbarung gebeten. Zur Vermeidung von hohem Publikumsaufkommen und entsprechenden Wartezeiten, kann daher unangekündigten Besuchern ggfs. kein Einlass zum Gerichtsgebäude gewährt werden.
Corona Sonderregelungen
*** Wichtig *** Aktuelle Regelungen zum Zutritt zum Gerichtsgebäude ab dem 01.07.2021: