Neue Eil- und Bereitschaftsdienstregelung

Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten ist das Amtsgericht Hattingen seit dem 01.10.2021 zentral für die Amtsgerichtsbezirke Essen-Borbeck, Essen-Steele und Hattingen in allen eiligen und unaufschiebbaren Angelegenheiten zuständig.

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Vorherige Terminsvereinbarung

Grundsätzlich wird in sämtlichen Angelegenheiten um vorherige Terminsvereinbarung gebeten. Zur Vermeidung von hohem Publikumsaufkommen und entsprechenden Wartezeiten, kann daher unangekündigten Besuchern ggfs. kein Einlass zum Gerichtsgebäude gewährt werden.

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